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Re: [InfoDiskussion] Überblick, welche Nachweise Exchanges, Banken etc. verlangen January 05, 2021, 05:22:38 PM   Kann man ja halt in der Zukunft nur noch über BisQ & hodlhodl seine Kryptos verkaufen gegen Sepa Re: [InfoDiskussion] Überblick, welche Nachweise Exchanges, Banken etc. verlangen February 03, 2021, 03:14:50 PM   Quote from: ewibit on January 05, 2021, 02:59:30 PMQuote from: mole0815 on January 05, 2021, 09:39:30 AMHeißt mMn. nach dass es in Zukunft bei Bitstamp die gleichen Anforderungen an KYC, Mittelherkunftsnachweis etc. geben wird wie beriets von anderen Exchanges bekannt.ist bei Bittrex (Bittrex_global in Lichtenstein) auch schon seit xx Monaten sosind x accounts eingefroren (und die werden früher oder später sich die funds selber in die Tasche stecken...) https:bitcointalk.orgindex.php?topic=5253547.msg54567100msg54567100Bittrex: Class Action Lawsuit against Bittrexhttps:www.change.orgpliechtenstein-national-police-bittrex-class-action-lawsuit-against-bittrex-dc58d71a-2baf-4d53-8a3a-0bc991279c5a?recruiter=1173471254&recruited_by_id=1f365a80-5335-11eb-b43d-1946fad17e8d&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=petition_dashboardhttps:bitcointalk.orgindex.php?topic=463202.msg56258890msg Re: [InfoDiskussion] Überblick, welche Nachweise Exchanges, Banken etc. verlangen February 03, 2021, 10:14:24 PM   Quote from: ewibit on February 03, 2021, 03:14:50 PMQuote from: ewibit on January 05, 2021, 02:59:30 PMQuote from: mole0815 on January 05, 2021, 09:39:30 AMHeißt mMn. nach dass es in Zukunft bei Bitstamp die gleichen Anforderungen an KYC, Mittelherkunftsnachweis etc. geben wird wie beriets von anderen Exchanges bekannt.ist bei Bittrex (Bittrex_global in Lichtenstein) auch schon seit xx Monaten sosind x accounts eingefroren (und die werden früher oder später sich die funds selber in die Tasche stecken...) https:bitcointalk.orgindex.php?topic=5253547.msg54567100msg54567100Bittrex: Class Action Lawsuit against Bittrexhttps:www.pliechtenstein-national-police-bittrex-class-action-lawsuit-against-bittrex-dc58d71a-2baf-4d53-8a3a-0bc991279c5a?recruiter=1173471254&recruited_by_id=1f365a80-5335-11eb-b43d-1946fad17e8d&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=petition_dashboardhttps:bitcointalk.orgindex.php?topic=463202.msg56258890msg56258890Na, das ist doch mal was. Eine Petition auf starten. Viel Erfolg Haben Staatsanwälte erfolgreich Bitcoin konfisziert und wie kamen sie an den Key June 22, 2021, 06:48:16 PM   Es gab ja bisher immer Fälle, wo Staatsanwälte gerade NICHT an den Key kamen, erst neulich war dieser hier mit 35 Mio in den Medien:  https:www.btc-forum.deforumindex.php?thread36-wenn-der-staatsanwaltschaft-konfiszierte-35-5-millionen-euro-verloren-gehenJetzt scheint es aber einen Fall zu geben, in dem das FBI plötzlich an den private Key gekommen ist: seien 63,7 Bitcoin mit einem Wert von aktuell 2,3 Millionen Dollar wiederbeschafft worden, ergänzte die Staatsekretärin im Justizministerium Lisa Monaco.Wie ist das möglich?   Weiß jemand genaueres Re: Haben Staatsanwälte erfolgreich Bitcoin konfisziert und wie kamen sie an den Key June 22, 2021, 08:59:42 PM   Soweit ich weiß gibt es kein offizielles Statement (der offizielle Bericht beschreibt nur wie die Transaktionen über die Blockchain verfolgt wurden [1]), aber anscheinend dürfte ein Teil der Coins auf einem angemieteten Server gelegen haben [2] und der andere auf einem Exchange [3].Tja.[1] https:www.justice.govopapress-releasefile1402056download[2] https:krebsonsecurity.com202105darkside-ransomware-gang-quits-after-servers-bitcoin-stash-seized[3] Re: Haben Staatsanwälte erfolgreich Bitcoin konfisziert und wie kamen sie an den Key June 22, 2021, 09:02:40 PM   Ich würde sagen, es war einfach gute Polizeiarbeit und ein einfaches folgen des Geldes in der Blockchain.Aus den veröffentlichten Gerichtspapieren geht zwar nichts genaues hervor, aber da auch das FBI nicht in der Lage ist einen private Key zu einer Adresse zu knacken berechnen, wird es wohl so sein das die Coins auf einer zu einer Börse gehörenden Adresse zum auscashen gelandet sind und das FBI einfach schneller war als die Hacker es sich auszahlen lassen konnten. Zwischenzeitlich war auch Coinbase genannt wurden, was aber aus deren Richtung dementiert wurde. Dies zeigt deutlich das Bitcoin nicht als Verbrechergeld, wie es gern in den Medien dargestellt wird, taugt und eine akribische Blockchain Analyse solchen Erpressern das Handwerk legt.Hier noch ein Artikel zu diesem Thema Re: Haben Staatsanwälte erfolgreich Bitcoin konfisziert und wie kamen sie an den Key June 23, 2021, 09:25:42 AM   Zu dem Thema haben wir bereits einen Thread: Cyberangriff auf Pipeline 63,7 Bitcoin sichergestelltBitte dort weiter machen falls es noch neue News bzw. Erkenntnisse gibt in Zukunft. Danke "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO January 11, 2021, 01:32:35 PMMerited by d5000 (1), mole0815 (1), -doubleU   Hab gerade einen Newsletter einer bekannten österreichischen Anwaltskanzlei erhalten zum Them "Neue EU-Regeln für die Kryptowelt" ... will ich euch nicht vorenthalten:Quote from: Newsletter shortNeue EU-Regeln für die Kryptoweltshort: Mitten in der COVID-Krise veröffentlichte die Europäische Kommission den lange erwarteten Gesetzesentwurf für Kryptowährungen. Die sogenannte "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO") enthält erstmals EU-weit einheitliche Regeln. Abhängig von der Art des Token verlangt die MiCA-VO von den Unternehmen für die Emission von und den Handel mit Token eine Konzession. Außerdem gibt es neue Konzessionsvorschriften für alle, die zwar nicht selbst Token ausgeben oder mit diesen handeln, aber sonstige Dienstleistungen anbieten. Das betrifft zB Betreiber von Wallets oder Exchanges. Regeln zur Verhinderung von Marktmissbrauch sollen die Konzessionsvorschriften ergänzen und mehr Transparenz und damit Vertrauen in den Kryptomarkt bringen. Die MiCA-VO soll mit Anfang 2022 in Kraft treten.Quote from: Newsletter longEuropäische Kommission veröffentlicht Entwurf mit neuen Regeln für die Ausgabe und den Handel mit Token.1. EU-weite Regeln für KryptomärkteLange wurde über eine EU-weite Regulierung der Kryptomärkte bloß gesprochen, nun ist es endlich soweit: Mitten in der COVID-Krise veröffentlichte die Europäische Kommission vor kurzem den ersten Entwurf einer Verordnung zur Regulierung der "Markets in Crypto-Assets" ("MiCA-VO") vorgelegt (COM(2020) 593 final).2. Rechtsrahmen hängt von Art des Tokens abDie Verordnung soll den Vertrieb und Handel und die Ausgabe von digitalen Währungen und Krypto-Assets zukünftig in der EU einheitlich regeln. Der über 160 Seiten lange Entwurf teilt Krypto-Assets dafür in unterschiedliche Kategorien ein und sieht dafür jeweils spezifische Melde- und Aufsichtsbefugnisse vor:- Asset-Referenced Token: Das sind wertstabile Token, die auf mehrere Assets verweisen (zB Fiat-Währungen wie EUR oder USD, Rohstoffe oder andere Krypto-Assets) und als Tauschmittel eingesetzt werden. Klassisches Beispiel sind alle Arten von Stablecoins wie auch Libra.- E-Money Token: Das sind Token, die genau eine Fiat-Währung abbilden und als Tauschmittel eingesetzt werden. Ein Beispiel ist der USD-Coin, der den USD abbildet.- Utility Token: Das sind Token, die einen digitalen Zugriff auf Anwendungen, Dienste oder Ressourcen ermöglichen und nur vom Emittenten angenommen werden können (auch "Krypto-Gutscheine" genannt. Ein Beispiel ist der filecoin, der gegen Datenspeicher in der Cloud "eingetauscht" werden kann.3. Regeln für die Ausgabe von TokenDie MiCA-VO regelt unter anderem die Ausgabe von bestimmten Token.Die Ausgabe von Asset-referenced Token setzt zum Beispiel die Genehmigung eines Whitepapers durch die lokale Aufsichtsbehörde, in Österreich die FMA, voraus. Außerdem dürfen Emittenten nur juristische Personen mit Sitz in der EU sein, die über ein jederzeit verfügbares Eigenkapital von mindestens EUR 350.0000 verfügen. Wer innerhalb von zwölf Monaten solche Token im Gegenwert von mehr als fünf Millionen Euro ausgibt, braucht außerdem eine Konzession der lokalen Aufsichtsbehörde. Der Vorteil: Wie auch sonst bei aufsichtsrechtlichen Konzessionen üblich, ist diese dann im gesamten Unionsgebiet gültig (Passporting). Ausnahmen gibt es insbesondere für das ausschließliche Angebot an professionelle Anleger.E-Money-Token sollen gemäß dem Teil IV des Verordnungsentwurfs nur durch Kreditinstitute und E-Geld-Institute herausgeben werden dürfen. Der Emittent muss ebenfalls ein Whitepaper erstellen und der zuständigen nationalen Behörde anzeigen.Wird ein Asset-referenced Token oder E-Money Token als "signifikant" eingestuft, unterliegt die Zulassung nicht mehr der lokalen Behörde, sondern der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde. "Signifikant" ist ein Token, wenn drei der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (i) Der Token wird von mehr als zwei Millionen Nutzer verwendet, (ii) die Marktkapitalisierung ist höher als eine Milliarden EUR, (iii) es erfolgen mehr als eine halbe Million Transaktionen pro Tag, (iv) es werden mehr als 100 Millionen EUR pro Tag transferiert, (v) die Reserve beträgt mehr als eine Milliarde EUR oder (vi) der Token wird in mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten verwendet.Emittenten von anderen Krypto-Assets (die nicht Asset Referenced oder E-Money Token sind) haben die Ausgabe der Assets nach Teil II des Entwurfs zukünftig der lokalen Aufsichtsbehörde, in Österreich wie oben erwähnt also der FMA, zwanzig Tage vor Veröffentlichung mit einem Whitepaper anzuzeigen. Das Whitepaper hat die wesentlichen Merkmale der Krypto-Assets (wie zB Beschreibung der dahinterstehenden Technologie, der Rechte und Pflichten sowie daran gebundene Risikohinweise) und den konkreten Anbieter zu enthalten. Die nationalen Aufsichtsbehörden können Emittenten die Verbesserung oder Ergänzung der Whitepaper auftragen oder auch die Emission des Krypto-Assets untersagen.Klassische Security Token und Security Token Offerings (STO) sind übrigens ausdrücklich von der MiCA-VO ausgenommen. Sie unterliegen als Finanzinstrumente weiterhin insbesondere dem Regime der MiFID II, in Österreich also dem WAG 2018.Ausnahmen gibt es auch, wenn ausschließlich an professionelle Anleger angeboten wird oder Umsatz oder Gesamtgegenwert der Token bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Im Einzelnen sind die Ausnahmen recht technisch und müssen individuell betrachtet werden.4. Neue Anforderungen für Crypto Asset Service Provider (CASP)Nicht nur für Emittenten von Token, sondern auch für die Dienstleister der Kryptobranche, wie zB Walletbetreiber, Exchanges und Tradingservices gibt es erstmals verbindliche Anforderungen. Diese sogenannten Crypto Asset Service Provider ("CASP") müssen juristische Personen mit Sitz in der EU sein und in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat über eine entsprechende Konzession der lokalen Aufsichtsbehörde, in Österreich also die FMA, verfügen. Diese prüft die Voraussetzungen, zB ob die Mindestkapitalanforderungen eingehalten werden und ob angemessene interne Kontrollmechanismen und wirksamen Risikomanagementverfahren umgesetzt wurden. Zusätzlich muss die Geschäftsleitung ihre Zuverlässigkeit und ihre fachliche Eignung nachweisen. Wie bei den Emittenten von Asset-referenced Token gilt: Hat der CASP die Konzession in einem Mitgliedsstaat erhalten, darf er über das "Passporting" auch in allen anderen Mitgliedstaaten tätig sein.Jedenfalls müssen CASP stets im besten Interesse ihrer Kunden handeln. Außerdem treffen CASP je nach Tätigkeit spezifische Verpflichtungen, wie zB die strenge Vermögenstrennung, das Verbot des Handelns im eigenen Namen, Transparenzgebote, Abwicklungsverpflichtungen und die Verhinderung von Interessenskonflikten. Die Vorgaben orientieren sich eng an den vergleichbaren Vorschriften im Wertpapieraufsichtsbereich.5. Verhinderung von MarktmissbrauchIn der Vergangenheit machten Kryptobörsen immer wieder mit Vorwürfen von Marktmissbrauch Schlagzeilen. Die FMA veröffentlichte sogar eine eigene Seite mit den "beliebtesten" Tricks. Diese "Wild West"-Mentalität schreckte viele Privatinvestoren und professionelle Investoren gleichermaßen vor einer Investition zurück. Der Entwurf enthält deshalb ebenfalls lang ersehnte Regeln zur Verhinderung von Missbrauch des Krypto-Asset-Marktes.Insbesondere werden im Zusammenhang mit zugelassenen Krypto-Assets Insiderhandel, Offenlegung von Insiderinformationen und sonstige Marktmanipulationen verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit gesalzenen Strafen rechnen: Der Verordnungsentwurf verlangt von den Mitgliedsstaaten die Implementierung sehr hoher Strafrahmen. So soll von den Mitgliedsstaaten für einigen Verstöße von natürlichen Personen Strafen von mindestens EUR fünf Millionen und gegen juristische Personen von mindestens EUR 15 Millionen oder bis zu 15 % des konzernweiten Jahresumsatzes vorsehen werden.6. Sonstige Entwicklungen am Krypto-MarktAuch die EZB hat vor kurzem einen längeren Report zur möglichen Umsetzung eines "digitalen Euros" veröffentlicht. Der von der EZB entworfene E-Euro soll aber kein Krypto-Asset oder Stablecoin werden, sondern eine (echte) virtuelle Währung.Die EZB schlägt zwei Varianten der Umsetzung vor: In der ersten "zentralen" Variante erfasst und kontrolliert die EZB alle Transaktionen. In der zweiten "dezentraleren" Variante soll mit mehreren regulierten Anbietern anhand vordefinierter Regeln zusammengearbeitet werden. Durch das Aufsetzen des digitalen Euros auf die Blockchain soll er leicht zugänglich sein sowie rechtskonform und (international) zeiteffizient transferiert werden können.Der EZB-Rat hat bislang noch keinen Beschluss über die Einführung des digitalen Euro gefasst. Allerdings steht er in regem Austausch mit Interessensträgern und internationalen Partnern. Zusätzlich werden bereits mögliche Gestaltungsformen getestet. Voraussichtlich Mitte 2021 wird der EZB-Rat dann entscheiden, ob und wie (das heißt mit welcher der beiden Varianten) das Projekt "digitaler Euro" umgesetzt wird.Alle zu beobachtenden Entwicklungen reflektieren jedenfalls die voranschreitende Digitalisierung und Nutzung der Distributed Ledger-Technologie (DLT) der Finanzmärkte. Dazu zählt auch, dass der Zahlungsdienstleiter PayPal Bitcoin kürzlich in seine Serviceleistungen integriert hat. Dadurch kann Bitcoin nun für alle mit Paypal bezahlbaren Transaktionen genutzt werden – ein weiterer Schritt von Kryptowährungen in Richtung "Realwirtschaft".7. Fazit und AusblickDer Entwurf der MiCA-VO und die Initiativen zum Schaffen eines echten E-Euro zeigen: Auch die EU reagiert (endlich) mit angemessenem Weitblick auf die rasanten Entwicklungen des Krypto-Markts. Dabei ist die EU offensichtlich nicht nur an der Blockchaintechnologie für eigene Projekte interessiert, sondern möchte auch gegenüber anderen Nationen (insbesondere China und USA) den Anschluss nicht verlieren: "This proposal supports a holistic approach to blockchain and DLT, which aims at positioning Europe at the forefront of blockchain innovation and uptake."Ob die EU damit wirklich an die forefront der Kryptowelt gelangt, bleibt abzuwarten. Mit der MiCA-VO schafft sie jedenfalls eine regulatorische Harmonisierung für das ganze Unionsgebiet und damit eine gute Ausgangsbasis für die weitere Entwicklung des Kryptobereichs innerhalb der EU. Die so entstehende Rechtssicherheit über nationale Grenzen hinweg macht es nicht nur für Unternehmer einfacher, in diesem Bereich Fuß zu fassen, sondern stiftet auch bei Verbrauchern eine Vertrauensbasis zur Nutzung von Krypto-Assets. So haben in der Vergangenheit immer wieder Marktmissbrauchsskandale für Aufsehen gesorgt – die neuen Regeln samt prohibitiver Strafen tragen hoffentlich dazu bei, dass so etwas zukünftig seltener vorkommt.Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit im Konsultationsstadium. Die MiCA-VO soll mit Anfang 2022 in Kraft treten. Bis dahin bleibt Emittenten von Token und sonstigen Krypto-Dienstleistern also noch Zeit, sich auf den neuen Rechtsrahmen vorzubereiten. Eines ist bereits jetzt klar: Die MiCA-VO wird für die Kryptowelt ein Game Changer. Wer sich rechtzeitig damit beschäftigt, kann die neuen Regeln für sich nutzen Re: "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO January 11, 2021, 03:43:08 PM   Ich halte es ja nicht aus Hatte heute Vormittag schon einiges zu dem Thema vobereitet aber hing dann bis jetzt in einer Besprechung fest.Hier jetzt trotzdem noch alles was ich zusammengetragen hatte. Da uns das Thema in Zukunft sicher noch öfter beschäftigt schadet es nicht wenn wir eine gemeinsame Anlaufstelle dazu haben.Bei einer Recherche zum aktuellen Stand unserer Regierung zu Kryptowährungen bin ich auf ein paar Dinge gestoßen die wir hier gerne besprechen können.Und zwar MiCA - „Markets in Crypto-Assets“QuoteWas bereits seit einiger Zeit Teil von Spekulationen war, wurde am 24. September 2020 auch offiziell verkündet: Die Europäische Kommission plant die Regulierung von Krypto-Assets. Die „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) getaufte Verordnung soll für EU-weit einheitliche Regeln im Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets sorgen. Derzeit unterscheidet sich geltendes Recht von Ländergrenze zu Ländergrenze teils erheblich. Was in dem einen Land für Stablecoins, Utility Token und Krypto-Fonds gilt, muss längst keine Gültigkeit in einem anderen Land haben.Mit Blick auf die voranschreitende Akzeptanz des Kryptomarktes und den Erfolg der noch jungen Technologie ist das ein unbefriedigender Zustand. Die neue Verordnung soll dem ein Ende setzen und bereits Ende 2022 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Doch was umfasst die Verordnung der EU-Kommission genau und welche Auswirkungen könnten die neuen Regularien auf deutsche Kryptounternehmen haben? Wir fassen die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung zusammen.Quelle: gibt tolle Seiten auf denen man diverse Gedanken unserer Politiker nachvollziehen kann:Österreich: zweite bzw. dritte Link sind jeweils schon für das Stichwort MiCA.QuoteWas auf FinTech-Startups möglicherweise zunächst einschüchternd wirkt, beinhaltet aber auch enorme Chancen hinsichtlich der Professionalisierung des gesamten Krypto-Ökosystems. Wer glaubt, die Regulierung solle eine Art “Stopp-Schild” für Bitcoin, Ethereum, Stablecoins und virtuelle Börsengänge sein, irrt. Stattdessen wird für all diese Ansätze ein anspruchsvolles regulatorisches Fundament gebaut, das die Kryptowerte gleichberechtigt neben den bestehenden Finanzprodukten einordnet.Quelle: noch als Video für alle die lieger bewegte Bilder sehen: https:www.youtube.comwatch?v=EYjQSe78XpASuper Artikel (leider englisch): « Relax, take it easy » : Understanding the MiCA and Pilot Regime crypto regulation Re: "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO February 23, 2021, 02:47:23 PM   Da ich heute an anderer Stelle über das Thema gestolpert bin hole ich den Thread wieder nach oben.Es gibt News zum Thema MiCA.1) und2) hier eine Übersicht über die geplanten Punkte: Artikel ist von Jänner 2021 und fasst die relevanten Themen zusammen:Quote1. EU-weite Regeln für Kryptomärkte2. Rechtsrahmen hängt von Art des Tokens ab3. Regeln für die Ausgabe von Token4. Neue Anforderungen für Crypto Asset Service Provider (CASP)5. Verhinderung von Marktmissbrauch6. Sonstige Entwicklungen am Krypto-Markt7. Fazit und AusblickQuoteDer Entwurf der MiCA-VO und die Initiativen zum Schaffen eines echten E-Euro zeigen: Auch die EU reagiert (endlich) mit angemessenem Weitblick auf die rasanten Entwicklungen des Krypto-Markts.Viel Spaß beim Einlesen in die Thematik QuoteDie MiCA-VO soll mit Anfang 2022 in Kraft treten. Bis dahin bleibt Emittenten von Token und sonstigen Krypto-Dienstleistern also noch Zeit, sich auf den neuen Rechtsrahmen vorzubereiten. Eines ist bereits jetzt klar: Die MiCA-VO wird für die Kryptowelt ein Game Changer. Wer sich rechtzeitig damit beschäftigt, kann die neuen Regeln für sich nutzen Re: "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO March 25, 2021, 09:15:49 PM   Ich hab mir das Ding (bzw. die damalige Entwurfsfassung) ja vor ein paar Monaten überflogen, und die aktuelle Fassung sieht bisher sehr ähnlich aus. Wie damals schon gesagt, ändert sich in Bezug auf Bitcoin und andere dezentrale Coins nur deutlich etwas für die Anbieter von Dienstleistungen (Exchanges u.ä.) aber es sieht nicht so aus, dass die angedachten Regeln strenger als die entsprechenden Regelungen in Deutschland ausfallen.Eine Sache bleibt mir aber dennoch unklar, vielleicht kennt sich damit jemand aus:Quote from: https:eur-lex.europa.eulegal-contentENTXT?uri=CELEX:52020PC0593No issuer of crypto-assets, other than asset-referenced tokens or e-money tokens, shall, in the Union, offer such crypto-assets to the public, or seek an admission of such crypto-assets to trading on a trading platform for crypto-assets, unless that issuer:(a)is a legal entity; Dieser Punkt "a" ist der einzige, der auch für Bitcoin und andere Kryptos, die durch "Mining" verteilt werden, gelten würde (siehe Ausnahme 2. b).Bedeutet dies, dass nur noch gewerbliche Händler, die juristische Personen sind, Bitcoin verkaufen dürfen? Oder dass nur diesen erlaubt wird, neue Kryptos auf Exchanges zu listen?Die deutsche Übersetzung bietet da auch keine Klarheit für mich:(Quelle).QuoteEmittenten von  anderen  Kryptowerten  als  wertreferenzierten  Token  oder  E-Geld-Token bieten solche Kryptowerte in der EU weder öffentlich an noch beantragen sie eine  Zulassung  solcher  Kryptowerte  zum  Handel  auf  einer  Handelsplattform  für Kryptowerte, es sei denn der Emittenta)ist eine juristische Person;Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich dies auch auf die Privatpersonen beziehen soll, die ein paar BTC auf einer Börse anbieten. Aber die Formulierung scheint ja recht unklar Re: "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO March 26, 2021, 03:38:33 PM   Quote from: d5000 on March 25, 2021, 09:15:49 PMIch hab mir das Ding (bzw. die damalige Entwurfsfassung) ja vor ein paar Monaten überflogen, und die aktuelle Fassung sieht bisher sehr ähnlich aus. Wie damals schon gesagt, ändert sich in Bezug auf Bitcoin und andere dezentrale Coins nur deutlich etwas für die Anbieter von Dienstleistungen (Exchanges u.ä.) aber es sieht nicht so aus, dass die angedachten Regeln strenger als die entsprechenden Regelungen in Deutschland ausfallen.Eine Sache bleibt mir aber dennoch unklar, vielleicht kennt sich damit jemand aus:Quote from: https:eur-lex.europa.eulegal-contentENTXT?uri=CELEX:52020PC0593No issuer of crypto-assets, other than asset-referenced tokens or e-money tokens, shall, in the Union, offer such crypto-assets to the public, or seek an admission of such crypto-assets to trading on a trading platform for crypto-assets, unless that issuer:(a)is a legal entity; Dieser Punkt "a" ist der einzige, der auch für Bitcoin und andere Kryptos, die durch "Mining" verteilt werden, gelten würde (siehe Ausnahme 2. b).Bedeutet dies, dass nur noch gewerbliche Händler, die juristische Personen sind, Bitcoin verkaufen dürfen? Oder dass nur diesen erlaubt wird, neue Kryptos auf Exchanges zu listen?Die deutsche Übersetzung bietet da auch keine Klarheit für mich:(Quelle).QuoteEmittenten von  anderen  Kryptowerten  als  wertreferenzierten  Token  oder  E-Geld-Token bieten solche Kryptowerte in der EU weder öffentlich an noch beantragen sie eine  Zulassung  solcher  Kryptowerte  zum  Handel  auf  einer  Handelsplattform  für Kryptowerte, es sei denn der Emittenta)ist eine juristische Person;Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich dies auch auf die Privatpersonen beziehen soll, die ein paar BTC auf einer Börse anbieten. Aber die Formulierung scheint ja recht unklar.Nein, es geht hier nur um die Emittenten, erstmalige Herausgeber der Kryptowerte, nicht um alles was nach einem ICO, IEO etc. kommt. Du darfst weiterhin kaufen und verkaufen Re: "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO March 26, 2021, 04:14:27 PM   Quote from: Münzpräger on March 26, 2021, 03:38:33 PMNein, es geht hier nur um die Emittenten, erstmalige Herausgeber der Kryptowerte, nicht um alles was nach einem ICO, IEO etc. kommt. Du darfst weiterhin kaufen und verkaufen. Die Frage ist aber dann, warum Mining überhaupt erwähnt wird. Für Kryptowerte, die durch Mining erschaffen wurden, gilt ja die Ausnahme für die Whitepaper-Pflicht und andere Pflichten, aber nicht für den Punkt a), der festlegt, dass es sich um eine juristische Person handeln muss.Es könnten natürlich auch die Miner dann mit den "Emittenten" gemeint sein. Würde das auf eine Pflicht für Miner (und auch Staker) herauslaufen, sich als juristische Person zu registrieren?Eine andere Möglichkeit wäre, dass damit Premines von Kryptowährungen abgedeckt werden sollen, die sonst auch per Mining geschürft werden können (Beispiel Ethereum). Das wäre eher kohärent mit dem Konzept des "Emittenten".Noch mal aus der deutschen Übersetzung, aus dem Teil der Definitionen:Quote„Emittent  von  Kryptowerten“  eine  juristische  Person,  die  Kryptowerte jeglicher  Art  öffentlich  anbietet  oder  die  Zulassung  solcher  Kryptowerte  auf einer Handelsplattform für Kryptowerte beantragt;Hier wird "Emittent" ja schon auf juristische Personen beschränkt. Aber dann ist besagter Punkt a) ja eine Tautologie bzw. redundant. In dem Fall dürften also Privatpersonen und Kleinunternehmer ohne "juristische Person" alle Arten von Token ohne die besagen Pflichten anbieten, aber soll das nicht gerade durch Punkt a) verhindert werden?Sieht irgendwie widersprüchlich aus, bzw. wie perfektes Futter für Anwälte bitcoin m+-nze kaufen

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